ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Alfred Haasis Formenbau GmbH - nachstehend Verkäufer genannt

1.Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Verkäuferin erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Erteilung des Auftrags erkennt der Besteller unsere Geschäftsbedingungen an.

2. Vertragsabschluss

2.1 In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind - auch bzgl. der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete, schriftliche Angebote hält sich die Verkäuferin 30 Kalendertage gebunden.

2.2 Der Besteller ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Verkäuferin.

2.3 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn die Verkäuferin sie schriftlich bestätigt.

3. Preise und Zahlungen

3.1 Unsere Preise verstehen sich ab Werk, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

3.2 Die Preise sind freibleibend. Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Änderungen aufgrund der Marktsituation behalten wir uns ohne Ankündigung vor.

3.3 Die Rechnungen sind zahlbar: 1/3 Anzahlung nach Eingang der Auftragsbestätigung, 1/3 sobald dem Besteller mitgeteilt worden ist, dass die Hauptteile versandbereit sind, der Restbetrag spätestens zum 15. des auf der Rechungsstellung folgenden Monats, rein netto ohne Abzug. Nach Ablauf von 14 Tagen gerät der Besteller ohne ausdrückliche Mahnung in Verzug.

3.4 Gerät der Käufer in Verzug, so ist die Verkäuferin berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist.

3.5 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Verkäuferin über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Gebühren und Spesen gehen zu Lasten des Bestellers.

3.6 Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich die Verkäuferin ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.

3.7 Die Verkäuferin ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Verkäuferin berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

3.8 Wenn der Verkäuferin Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn der Verkäuferin andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, so ist die Verkäuferin berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn sie Schecks angenommen hat. Die Verkäuferin ist in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

3.9 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

4. Lieferung

4.1 Die Lieferung erfolgt ab Werk Balingen. Ab Übergabe der Ware an das Transportunternehmen gilt die Lieferung als erfüllt. Die Ware reist auf Gefahr und Risiko des Empfängers. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

4.2 Werden besondere Versandarten gewünscht, gehen diese zu Lasten des Bestellers.

4.3 Teillieferungen sind grundsätzlich möglich und gelten als selbständiges Geschäft.

5. Lieferzeiten

5.1 Liefertermine oder -fristen die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

5.2 Höhere Gewalt, Streiks, Lieferverzögerungen Dritter, Krankheit u. a. entbindet uns von der Lieferpflicht. Lieferverzögerungen berechtigen nicht vom Auftrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen.

5.3 Die Lieferpflicht erlischt auch, wenn Rechnungen offen stehen oder Nachteiliges über die Bonität des Auftraggebers in Erfahrung gebracht wird.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der Verkäuferin aus jedem Rechtsgrund gegen den Besteller jetzt oder künftig zustehen, behält sich die Verkäuferin das Eigentum an den gelieferten Waren (Vorbehaltsware). Dies gilt auch dann, wenn die Ware weiterverarbeitet oder -verkauft wurde.

6.2 Bei Zugriff Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf das Eigentum der Verkäuferin hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.

6.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist die Verkäuferin berechtigt, die Vorbehaltsware auf ihre Kosten zurückzunehmen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Verkäuferin liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

7. Gewährleistung und Mängelrügen

7.1 Der Besteller hat unsere Lieferung unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen. Sollten Mängel festgestellt werden, (muss die schriftliche Mängelanzeige spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware bei uns vorliegen )müssen diese spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich bei uns vorliegen.

7.2 Liegt ein Mangel vor, der bei sofortiger Überprüfung nicht erkannt werden konnte, muss die Mängelrüge innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht (6 Monate) bei Feststellung unverzüglich schriftlich erfolgen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum der Lieferung.

7.3 Bei berechtigter Reklamation behalten wir uns die Wahl einer Gutschrift oder Ersatzlieferung vor. Es ist uns gestattet, die gelieferte Ware innerhalb einer angemessenen Frist nachzuarbeiten. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Sie sind uns frei Haus zurückzusenden.

7.4 Die mangelhaften Liefergegenstände sind im Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden zur Besichtigung durch die Verkäuferin bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber der Verkäuferin aus.

7.5 Bei entstandenen Schäden durch unsachgemäß vorgenommene Änderung oder Instandsetzungsbemühungen des Bestellers oder Dritten ohne unsere Genehmigung, wird die Haftung daraus entstandener Folgen bzw. Schäden aufgehoben.

7.6 Die Mangelhaftung bezieht sich nicht auf Schäden die nach dem Gefahrenübergang infolge nachlässiger oder fehlerhafter Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder physikalischer bzw. chemischer Einflüsse entstehen.

8. Haftungsbegrenzung

Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen die Verkäuferin als auch gegen ihre Erfüllungs- bzw. Verrichtungshilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

9. Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

9.1 Erfüllungsort ist Balingen.

9.2 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäuferin und Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.3 Soweit der Besteller Vollkaufmann i. S. des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Balingen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

9.4 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Alfred Haasis Formenbau GmbH
Im Winkel 12
72336 Balingen-Streichen
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